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Mit Sicherheit der richtige Partner

Wir installieren, prüfen, warten Ihre Gasanlage.

Laut OÖ. Landesgesetz ist die Errichtung, Abnahme, Wartung und Prüfung von Gasanlagen verpflichtend vorgeschrieben. In Intervallen von 12 Jahren sind Gasanlagen nach den Richtlinien der OÖ. Gassicherheitsverordnung, gemäß der Norm ÖVGW G10, zu prüfen. Gasgeräte sind nach OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz § 25 wiederkehrend zu prüfen:

- Geräte bis 15KW Leistung alle 3 Jahre
- über 15 bis 50 KW alle zwei Jahre
- über 50 KW jährlich

Unser Betrieb ist per Prüfnummer OÖ.1600.0034 der Landesregierung dazu berechtigt, die Prüfung Ihrer Gasgeräte und Gasanlage durchzuführen. Wir erstellen die vorgeschriebenen Protokolle, Abnahme- und Prüfbefunde. Im Zuge der G10 Prüfung werden die Gasleitungen einer Druckprobe unterzogen. Im Falle von Undichtheiten an Gasleitungsteilen sind wir in der Lage, eine Reparatur ohne Stemmarbeiten - durch Einsatz eines speziellen Abdichtverfahren - durchzuführen. Unsere Mitarbeiter sind bestens geschult und behördlich zugelassene Spezialisten für Gasinstallationen. Wir beraten sie gerne und freuen uns auf Ihre Anfrage.